Beim Verkauf ging es ja noch um Bruteier, ich denke die Eier aus dem Kühlschrank will er selber essen Aber gut das du es erwähnt hast, so kommen manche Mitleser hier nicht auf lustige Gedanken.
"Die Aussage 'Kein Mensch wäre so dumm, so etwas zu tun' stimmt nicht. Irgend jemand wäre immer so dumm, etwas wirklich Dummes zu tun - nur um zu sehen, ob es möglich wäre. Wenn du in einer versteckten Höhle einen Schalter anbringst und ein Schild aufhängst 'ENDE-DER-WELT-SCHALTER. BITTE NICHT DRÜCKEN', hätte das Schild nicht einmal Zeit zu trocknen." -- Terry Pratchett - "Thief Of Time"
Man kann auch als Privatperson ohne Gewerbeanmeldung etc. pp kleine Mengen an Eiern ab Hof verkaufen. Es kommt halt immer auf die Menge an und ob eine Gewinnabsicht dahinter steckt oder man gerade seine Unkosten damit abdecken will.
Das entscheidet trotzdem das Finanzamt. Nein, es ergibt sich durch Gewinn- und Verlustrechnung.
Sobald Du offiziell eine Ware verkaufst - musst Du das auch anmelden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ohne Gewinn zahlt man auch keine Steuern. ABER wir sind immer noch in Deutschland. Illegal ist es, regelmäßig Geld für Waren oder Dienstleistungen zu nehmen, ohne dies anzumelden.
Tara hat vollkommen recht. In dem Moment wo du etwas veraufst mit Gewinnbeabsichtigung (ein Alter Pulli den man sonst wegschmeißt und bei Ebay reinsetzt zählt nicht), MUSS man eine Gewerbe anmelden. Auch wenn es nicht viel ist. Das Finanzamt entscheidet dann evt ob es als Liebhaberei gilt.
Ich weiß es so sicher, weil ich erst kürzlich eins angemeldet habe, für meinen DaWandashop .
liebe Grüße Marie ________________________________________________________________________________________
"Artgerechte Wachtelhaltung ist tiefgekühlt oder in der Pfanne!" (O-Ton mein Vater)
Das ist es ja eben. Sobald man mit Gewinnabsicht verkauft, muss man es melden, egal wieviel man verkauft und wieviel es einem einbringt, ein Gewerbe MUSS angemeldet werden, wenn auch nur ein Kleingewerbe.
Aber man kann auch kleine Mengen ab Hof OHNE Gewinnabsicht verkaufen. Natürlich sollte man das dem FA melden, wäre sicher auch günstig gleich eine kleine Aufstellung mit den erwarteten Ausgaben und Einnahmen vorzubringen, aber in so einem Fall muss man sonst nichts mehr machen.
Ich kenne auch viele Züchter, die eine recht große Zucht haben und damit auch ziemlich viele Bruteier/ Tiere etc. verkaufen, trotzdem müssen die nix anmelden, da durch eine größere Zucht die Fixkosten natürlich auch um einiges höher sind.
Das hat aber das Finanzamt zu entscheiden und nicht der Züchter selber. Man muss das in jedem Fall vorher abklären. Das Finanzamt sieht das nämlich ein bisschen anders was Gewinnabsicht ist .
Als Beispiel: Ich verkaufe nebenbei textile Kleinigkeiten. Geschätzer Umsatz (nicht Gewinn!) im Monat 100€. Ich musste Gewerbe anmelden.
liebe Grüße Marie ________________________________________________________________________________________
"Artgerechte Wachtelhaltung ist tiefgekühlt oder in der Pfanne!" (O-Ton mein Vater)
Dass das nicht der Züchter zu entscheiden hat hab ich ja auch nicht geschrieben!
Und du Marie verkaufst ja mit Gewinnabsicht, deswegen das Gewerbe, da spielt es keine Rolle wieviel Umsatz du machst, du hast eine Gewinnabsicht und man geht davon aus dass das Geschäft auch mal besser läuft und du mehr Umsatz hast.
Ich hab auch einbisschen Ahnung von der Sache... hab schon seit 5 Jahren ein Kleingewerbe angemeldet und davor hatte ich mich mit der ganzen Sache natürlich viel beschäftigt.
Zitat von Waldfrau im Beitrag #21 Als Beispiel: Ich verkaufe nebenbei textile Kleinigkeiten. Geschätzer Umsatz (nicht Gewinn!) im Monat 100€. Ich musste Gewerbe anmelden.
*offtopicein* Mach mal Kissen mit Wachteln drauf! Was meinst Du, wie der Umsatz steigt *offtopicaus*