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Dieses Thema hat 2 Antworten
und wurde 538 mal aufgerufen
 Was sonst nirgends hinpasst...
Pingmaster Offline



Beiträge: 22

22.04.2019 10:39
Rechtliches zur Haltung Antworten

Moin zusammen,

bei meinen Recherchen bin ich auf den rechtlichen Aspekt gestoßen.

Was gilt es zu beachten?
( RLP Kreis Alzey-Worms)
Muss überhaupt etwas getan werden?
Nur Anzeige beim Vetirinäramt oder auch Seuchenkasse?
Das ist, mal wieder typisch deutsch, sowas von verwirrend...

Gruß Chris


Katrin Wand Offline




Beiträge: 280

22.04.2019 14:41
#2 RE: Rechtliches zur Haltung Antworten

Hallo Chris

Frage beim Veterinäramt nach. Ich habe damals alle notwendigen Informationen von ihnen bekommen. Ämter helfen 😉


Schöne Grüße Katrin


Pingmaster Offline



Beiträge: 22

23.04.2019 11:19
#3 RE: Rechtliches zur Haltung Antworten

Hallo zusammen,

also habe alles klären können.

Folgendes gilt Für Rheinland-Pfalz:

Beim zuständigen Veterenäramt Meldung per Mail wer was in welcher Anzahl halten möchte.
Daraufhin erhält man eine "Betriebsstättennummer".
Dient, laut dem Dr. mit dem ich gesprochen habe, dazu um dem zuständigen Veterenäramt in der jeweiligen Region eine Übersicht zu verschaffen, was wo gehalten wird um im Falle eines Ausbruchs von Seuchen/Krankheiten entsprechend handeln zu können.
Kosten tut das nix...

Eine Übersicht der zu meldenden Tiere gibt es hier:
https://bus.rlp.de/detail?areaId=8955651&pstId=10281342

LG


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